Sachgebietsleiterin: Frau Schubert
Tel.: 03521 725-1711
Fax: 03521 725-1710
Email: auslaenderamt.recht@kreis-meissen.de
Zimmer: B 1.05 Altbau
stellv. Sachgebietsleiterin: Frau Kunze
Tel.: 03521 725-1712
Aufgabenbereiche und Ansprechpartner
Aufenthaltsrecht
Der Bereich Ausländerrecht ist zuständig für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln für die vom Gesetz geregelten Aufenthaltszwecke an Ausländer, die keine EU-Bürger sind. Weitere Aufgaben sind die Steuerung des Aufenthaltsrechts durch Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) zum Aufenthaltstitel.
Die Ausstellung von deutschen Passersatzpapieren gehört ebenfalls zu den Aufgaben.
Außerdem besteht die Zuständigkeit für die aufenthaltsrechtlichen Belange der Angehörigen von EU-Staaten.
Ihnen stehen dafür nachfolgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Zuständigkeit | Sachbearbeiter | Telefonnummer | Zimmer |
Buchstabe A – B | Herr Hütter | 03521 725-1728 | 0.62 |
Buchstabe C – G | Frau Schlitter | 03521 725-1714 | 0.62 |
Buchstabe H, I, J, O | Frau Richter | 03521 725-1724 | 0.68 |
Buchstabe K, L, N | Frau Wagner | 03521 725-1726 | 0.61 |
Buchstabe M, P, Q | Frau Schmidt | 03521 725-1713 | 0.61 |
Buchstabe R, S, W | Frau Großmann | 03521 725-1730 | 0.67 |
Buchstabe T, U, V, X, Y, Z | Frau Wasmund | 03521 725-1715 | 0.67 |
Die Bearbeitung der Anträge richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Ausländers.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Der Kundenkontakt erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Verpflichtungserklärung
Das Besuchs- bzw. Touristenvisum für Deutschland wird durch die Deutschen Auslandsvertretungen erteilt. Für die Beantragung dieses Visums ist in der Regel eine Verpflichtungserklärung (Einladung) von einem in Deutschland lebenden Gastgeber erforderlich. Wenn Sie im Landkreis Meißen wohnen, ist die Verpflichtungserklärung in der Ausländerbehörde des Landratsamtes Meißen abzugeben. Als Verpflichtungsgeber müssen Sie sich mit einem Personalausweis oder einem Pass ausweisen. Bei ausländischen Verpflichtungsgebern ist zusätzlich ein Aufenthaltstitel erforderlich. Die Verpflichtungserklärung kann nicht an Bevollmächtigte erteilt werden.
Durch die Abgabe der Verpflichtungserklärung verpflichtet sich der Gastgeber, dass sämtliche öffentliche Mittel, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit sowie Kosten der medizinischen Versorgung während des Besuchsaufenthaltes in Anspruch genommen wurden, zu erstatten. Darüber hinaus verpflichtet sich der Gastgeber, dass auch die Kosten einer möglichen zwangsweisen Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung zu erstatten sind. Derartige Abschiebungskosten sind z.B. Reisekosten, evtl. Kosten einer Sicherheitsbegleitung sowie Kosten einer Abschiebehaft.
Die Unterschrift des sich verpflichtenden Gastgebers muss amtlich beglaubigt werden. Eine persönliche Vorsprache ist deshalb zwingend erforderlich. Das Original der Verpflichtungserklärung wird Ihnen ausgehändigt. Der ausländische Gast muss bei der Auslandsvertretung eine Reisekrankenversicherung nachweisen. Diese kann im Ausland oder von Ihnen als Besuchsempfänger im Bundesgebiet abgeschlossen werden. Das Schengen-Visum für Besucher wird für maximal 90 Tage erteilt. Die Besucherin/der Besucher muss das Visum bei der deutschen Auslandsvertretung vor der Einreise für den Zeitraum beantragen, den er tatsächlich in Deutschland verbringen möchte. Bitte weisen Sie Ihren Gast darauf hin, dass eine Verlängerung des Visums in Deutschland in der Regel nicht möglich ist.
Achtung: Zwischen Abgabe der Verpflichtungserklärung des Visums und der Visaerteilung sollten nicht mehr als sechs Monate liegen.
Die Angaben, die Sie im Rahmen der Verpflichtungserklärung abgeben, beruhen auf Freiwilligkeit. Um jedoch die finanzielle Leistungsfähigkeit des Gastgebers festzustellen, sind dem Bereich Ausländerecht nachfolgende Unterlagen vorzulegen, die die Bonität des Gastgebers nachweisen.
- die drei letzten Einkommensnachweise oder
- eine Sicherheitsleistung i. H. v. 3.000 € je einzuladende Person
- bei Rentnern: aktuellen Rentenbescheid
- bei Selbständigen: Bescheinigung vom Steuerberater über das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen oder aktueller Steuerbescheid oder eine betriebswirtschaftliche Auswertung der letzten drei Monate
Von Ihrem Gast benötigen Sie nachfolgende Angaben:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum, Geburtsort
- Staatsangehörigkeit
- Wohnanschrift im Heimatland
- Pass-Nummer
- wenn vorhanden, eine lesbare Passkopie
Gebühr für eine Verpflichtungserklärung: 29,00 €
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Der Kundenkontakt erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Frau Richter Tel. 03521 725-1724 Zimmer 0.68
Staatsangehörigkeitsrecht
In diesem Bereich können Anträge auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband und Anträge auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit gestellt werden. Auch sonstige Belange, die die deutsche Staatsangehörigkeit betreffen, können hier geklärt werden.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Der Kundenkontakt erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Frau Kunze Tel. 03521 725-1712 Zimmer B 1.08 Altbau
stellv. Sachbearbeiter:
Herr Hütter Tel. 03521 725-1728 Zimmer 0.62
Asylrecht
Der Bereich Asylrecht ist zuständig für die ausländerrechtliche Betreuung von Asylbewerbern während der Dauer des Asylverfahrens und weiter bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels oder der Ausreise aus dem Bundesgebiet. Dies betrifft die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen und Duldungen.
Des Weiteren werden Anträge zur Ausübung einer Beschäftigung für Asylbewerber bearbeitet. Ebenso werden Anträge auf Umverteilung innerhalb von Sachsen sowie bundesweit bearbeitet.
An den Öffnungstagen sind die Sachbearbeiter/innen für die Bearbeitung der Anliegen wie folgt erreichbar:
Regionale Zuständigkeit | Sitz |
Große Kreisstadt Meißen, Große Kreisstadt Coswig, |
Brauhausstraße 21 01662 Meißen Zimmer: 0.65 |
Große Kreisstadt Riesa, Stadt Gröditz, Stadt Strehla, Gemeinde Nünchritz, Gemeinde Wülknitz, Gemeinde Zeithain |
Heinrich-Heine-Straße 1 01587 Riesa Zimmer: 0.28/0.29 |